Ab 1. Januar 2018 werden die Leistungen nach dem Dentotar®-Tarif in Rechnung gestellt.

 

Der Dentotar®-Tarif umfasst über 500 Dienstleistungen. Jede aufgelistete Leistung entspricht einer bestimmten Anzahl von Punkten. Diese Punkte stellen einen Durchschnittswert der benötigten Zeit für eine Dienstleistung dar. Durch Multiplikation der Anzahl Punkte und dem Taxpunktwert erhält man die Kosten der Dienstleistung. Jeder Zahnarzt ist frei in der Wahl des Taxpunktwerts zwischen CHF 1.00 (SUVA Tarif) und CHF 1.7 (Maximaltarif).

 

 

Unser aktueller Taxpunkt ist:

CHF 1.5 für privat Behandlungen

CHF 1.0 Tarif für Sozialversicherungen (Sozialversicherungen, Komplementärversicherung oder Leistungen für UV-IF-MF)

CHF 3.1 Versicherungs-Tarif KVG für Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

 

Für Notfallbehandlungen verlangen wir Barbezahlung.

Für grösserer Behandlungen ist eine Anzahlung erwünscht.

 

Vor einem geplanten Behandlungsbeginn erhalten sie einen detaillierten Kostenvoranschlag